Bereiche

Bereiche der Betreuung

 

Die Aufgabenkreise werden vom Gericht bestimmt und können u.a. sein:

Der Betreuer übernimmt die Aufgaben und daraus resultierenden Pflichten mit der Übernahme der Betreuung. Er vertritt den Klienten gerichtlich und außergerichtlich.
Das Wohl und die Wünsche des Betreuten bestimmen das Handeln. Jedoch ist hier ein objektiver Standpunkt des Betreuers wichtig, um Schaden abzuwenden.
Die Folgen der Krankheit und/oder Behinderung werden durch eine adäquate Betreuung gemindert und der Betreute wird im Rahmen seiner Möglichkeiten befähigt , sein Leben nach eigenen Wünschen zu gestalten.

Im Rahmen der Betreuungsplanung werden bei Übernahme die notwendigen Schritte, in Absprache mit dem Betreuten festgehalten.

Die regelmäßige Dokumentation ist ein wichtiges Element der Betreuungsarbeit. Hierdurch wird die Arbeit transparent und überprüfbar, dies stellt auch einen wichtiger Bereich der Qualtitätssicherung dar.

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